Papst verzögert Entlassung des pädophilem Priester
Hatte denn jemand etwas Anderes erwartet? Erst das Wohl der Kirche und dann der Menschen. So lautet schon immer die Devise der katholischenKirche und des Herrn Ratzinger.
Daher hätte mich ein anderes Verhalten völlig überrascht.
Aber ich bin sicher: Auch weiterhin wird das Motto lauten "Augen zu und durch".
Aber vielleicht wird dann die Kirche in 360 Jahren ihren Fehler eingestehen.
Ich kann leider nicht so lange warten und denke: ein Gott der so eine Kirche befürwortet kann nicht mein Gott sein!
Ich trete kommende Woche aus diesem Verein aus.
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Vorwurf gegen heutigen Papst
Offenbar Entlassung von pädophilem Priester verzögert
Papst Benedikt XVI. soll sich in seiner Zeit als Präfekt der Glaubenskongregation der Amtsenthebung eines pädophilen Priesters in Kalifornien widersetzt haben.
In einem 1985 vom damaligen Kurienkardinal Joseph Ratzinger unterschriebenen Brief wurden Bedenken hinsichtlich der Folgen einer Amtsenthebung des Geistlichen für die Weltkirche geäußert.
Das Schreiben, das der Nachrichtenagentur AP vorlag, ist Teil einer mehrjährigen Korrespondenz zwischen der Diözese von Oakland und dem Vatikan über eine mögliche Entfernung des Priesters aus dem Amt.
Vatikan bestätigt Unterschrift Ratzingers
Der Vatikan bestätigte die Unterschrift Ratzingers unter dem in lateinischer Sprache verfassten Brief. Sprecher Ciro Benedettini sagte, der damalige Kardinal habe nicht versucht, den Fall zu vertuschen.
Der Anwalt Jeff Anderson veröffentlichte eine Serie von Schreiben zu dem Fall, die aus den 80er Jahren stammen. Darin ersuchte der Bischof von Oakland, John Cummins, den Vatikan im Juni 1981 erstmals, den Priester Stephen Kiesle aus dem Kirchendienst zu entlassen, der Ende der 1970er-Jahre laut einem Gerichtsverfahren sechs Kinder zwischen elf und 13 Jahren missbraucht hatte.
Auswirkungen auf "Wohl der universellen Kirche" befürchtet
Der Fall wurde über Jahre hinweg im Vatikan nicht abschließend bearbeitet, am 15. November 1985 schrieb Ratzinger, der heutige Papst, in einem lateinischen Schreiben, der Fall Kiesle sei "gravierend", jedoch müsse in Rechnung gestellt werden, welche Auswirkungen eine Entlassung auf das "Wohl der universellen Kirche" hätte. Kiesle wurde dann zwei weitere Jahre später aus dem Kirchendienst entlassen.
Ratzinger war seit Ende 1981 Vorsitzender der Glaubenskongregation. Cummins kam in einem Schreiben vom Februar 1982, das an Ratzinger gerichtet war, auf den Fall Kiesle zurück und beharrte darauf, dass der Geistliche entlassen werden müsse. Er vertrat die Ansicht, es wäre "kein Skandal", wenn dem Antrag stattgegeben würde, sondern "vermutlich ein größerer Skandal", wenn dieser seine Funktion weiter ausübe.
Auf ein weiteres Schreiben vom September 1982 erhielt der Bischof lediglich den Hinweis, die Sache würde zu "gegebener Zeit" weiterverfolgt. Als Ratzinger 1985 antwortete, wies er darauf hin, der Fall Kiesle müsse "sorgfältig" untersucht werden, dafür sei ein "längerer Zeitraum als üblich" erforderlich.







Kommentare
Der Staat, das ist er
Atheisten wollen den Papst wegen der Missbrauchsfälle bei seinem Besuch in England im September verhaften lassen. Die Chancen dafür stehen aber schlecht.
BERLIN taz | Wegen des nicht enden wollenden Missbrauchskandals in der katholischen Kirche sehen der Wissenschaftler Richard Dawkins und der Journalist Christopher Hitchens ihre Chance gekommen, juristisch gegen den Papst vorzugehen und ihn auf die Anklagebank zu setzen.
Wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" lassen der Oxford-Biologe und der Publizist, beide bekennende Atheisten und Kirchenfeinde, nun eine Klage gegen Benedikt XVI. vorbereiten. Hintergrund ist die angebliche Rolle des Papstes bei der Vertuschung sexueller Misshandlungen in der katholischen Kirche
Ziel von Dawkins und Hitchens juristischem Feldzug ist es, den Kirchenführer bei seiner Großbritannien-Visite im September festnehmen zu lassen - genauso wie den chilenischen Diktator Augusto Pinochet. Der war 1998 für eine Operation nach London gereist, wo er überraschend wegen Mord- und Foltervorwürfen festgenommen wurde und zwei Jahre in Haft verbrachte, bevor man ihn zurück nach Chile überstellte.
"Wenn seine Priester mit heruntergelassener Hose entdeckt werden, macht der Papst sich als Erstes daran, den Skandal zu vertuschen und die jungen Opfer zum Schweigen zu verdonnern", begründet Dawkins sein Vorhaben. Die Verheimlichung von Kindesmisshandlung sei eine Straftat, die geahndet werden müsse.
Kann man Gottes Vertreter auf Erden einfach so vor ein irdisches Gericht zerren? Ihn auf Gott schwören lassen, dass er die Wahrheit sage, nichts als die Wahrheit? Kann also jeder eine Klage gegen Benedikt XVI. einreichen?
Ganz abgesehen von dem Nachweis dieser Unterstellungen - Vertuschung und Verheimlichung -, die rechtlichen Hürden für die Zulassung einer Klage sind sehr hoch. Das Vorhaben ist sogar aussichtslos.
Der prominente Menschenrechtsanwalt Geoffrey Robertson, der mit Ausarbeitung einer Klageschrift beauftragt wurde, argumentiert, der Papst könne nach dem Prinzip der Zuständigkeit eines jeden Gerichts für schlimmste Verbrechen auch von der britischen Justiz verfolgt werden. So wie Pinochet 1998. Benedikt XVI. sei als Oberhaupt des Vatikanstaates nicht vor Strafverfolgung geschützt, so Robertson. Denn der Vatikan sei nicht Mitglied der Vereinten Nationen, sei kein Staat und kein Völkerrechtssubjekt und damit nicht Träger von völkerrechtlichen Rechten und Pflichten.
Aber Robertsons Argumentation ist einseitig: Natürlich kann man die Völkerrechtssubjektivität des Vatikanstaats in Frage stellen - was im Moment auch in den USA vor Zivilgerichten getan wird. Aber der Papst genießt eine völkerrechtliche Sonderstellung.
Der Heilige Stuhl - rechtlich identisch mit dem Papst und streng von der Völkerrechtssubjektivität des Vatikanstaates zu trennen - ist ein Völkerrechtssubjekt kraft Tradition, genauso wie das Internationale Komitee des Roten Kreuzes und der Souveräne Malteserorden. Die drei sind die einzigen nichtstaatlichen Völkerrechtssubjekte und genießen mit dieser Sonderstellung zahlreiche Privilegien. So hat der Heilige Stuhl etwa einen eigenen diplomatischen Dienst.
Die Völkerrechtssubjektivität des Heiligen Stuhls wurde bereits im Mittelalter anerkannt und blieb auch nach der Auflösung des Kirchenstaates 1870 bestehen. Im Völkerrecht ist dies der derzeit einzige Fall, dass einer natürlichen Person in ihrer amtlichen Eigenschaft Völkerrechtssubjektivität zukommt. Damit unterscheidet sich der Papst von einem gewöhnlichen Regierungschef, der für ein Völkerrechtssubjekt handelt, jedoch selbst keines ist.
Dass nun Dawkins und Hitchens mit eine Klage gegen den geistlichen Würdenträger vorgehen wollen, ist nicht ganz verwunderlich. Der Bestsellerautor Dawkins gilt weltweit als einer der profiliertesten Religionskritiker. Mit Büchern wie "Der Gotteswahn" will er möglichst viele Menschen vom Atheismus überzeugen.
Im letzten Jahr wurde Dawkins Weltbild wegen seines Aktionismus vom Kölner Erzbischof Joachim Meisner in die Nähe zur NS-Ideologie gerückt. "Ähnlich wie einst die Nationalsozialisten im einzelnen Menschen primär nur den Träger des Erbgutes seiner Rasse sahen, definiert auch der Vorreiter der neuen Gottlosen, der Engländer Richard Dawkins, den Menschen als ,Verpackung der allein wichtigen Gene', deren Erhaltung der vorrangige Zweck unseres Daseins sei", sagte der Kardinal in seiner Allerheiligen-Predigt. Auch Hitchens ist für seinen Atheismus bekannt. 2007 veröffentlichte er das Buch "Der Herr ist kein Hirte. Wie Religion die Welt vergiftet".